Hofordnung Stand Juni 2023
1. Öffnungszeiten: 7:00 bis 22:00 Uhr, die Nutzung der Hallen, des Platzes und
der Paddocks ist bis 21:30 Uhr gestattet.
2. Die Hofruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr ist einzuhalten! Ausnahmen: Erkrankung
eines Pferdes oder der Besuch von Turnieren (mit kurzem Hinweis an das
Hofteam
3. Das Hofteam ist nach Feierabend (ab 16 Uhr), am Wochenende und an
Feiertagen nur im Notfall zu erreichen! Schäden oder Anliegen können zu
angemessenen Uhrzeiten per WhatsApp gemeldet werden.
4. Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem
guten Klima auf dem Hof beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung,
Rücksichtnahme, Respekt und die Bereitschaft miteinander zu reden,
bilden die Grundlage des Miteinanders.
5. Auf der gesamten Anlage gilt Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) !
Es wird platzsparend und auf eigene Verantwortung geparkt.
6. Die Nutzung der Reithallen und der Außenplätze erfolgen auf eigene Gefahr.
Es besteht kein Nutzungsrecht. Wer gegen die Hofordnung verstößt, kann von
der Nutzung ausgeschlossen werden.
7. Die im Vorraum der Reithallen ausgehängten Hallenordnungen sind zu
beachten. Ebenso die Aushänge im Schaukasten.
8. Hallensperrungen dürfen nur durch das Hofteam ausgesprochen werden und
sind zu befolgen. Es gelten die allgemeinen FN Hallen-/ Bahnregeln (siehe
Schaukasten Reithalle).
9. Die Nutzung der Paddocks ist ab 14 h allen Einstellern auf eigene Gefahr für
eine befristete Zeit von 2 Std. gestattet. Die Nutzungszeit wird über
„Parkuhren“ geregelt.
10.Das Reinigen von Gebissen, Eimern, etc. ist nur am Waschplatz oder den
Waschbecken in den Sattelkammern durchzuführen. Futterzubereitung im
Sanitärbereich ist untersagt.
11.Verunreinigungen der Putzplätze, Stallgassen und Hallen sowie die
Dorfstraßen und des gesamten Außenbereichs müssen beseitigt (abäppeln,
begradigen, fegen) werden. Die Hufe müssen ausgekratzt werden.
12.Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt Pferde ohne Halfter und Strick zu
führen. Das Reiten in den Stallungen ist strengstens untersagt.
13.Das Anbinden der Pferde an Stall-/ Boxentüren, sowie an anderen
beweglichen Gegenständen, ist verboten.
14.Jegliche Schäden werden dem Hofteam zeitnah mitgeteilt.
15.Die Sanitärbereiche sind sauber und ordentlich zu verlassen.
16.Das Rauchen ist nur in der „Raucherecke“ gestattet. In den Stallungen,
Futterräumen, Sattelkammern oder in der Nähe von Heu, Stroh oder
Strohpellets ist das Rauchen strengstens untersagt!
17.Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot ist zu entfernen.
18.Die Stallgassen sind von jeglichen Gegenständen freizuhalten. Zum Wohle
jedes Pferdes müssen Futter, Medikamente und Strohpellets in
geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.
19.Die Einsteller haften für Schäden, die
durch ihre Pferde
verursacht wurden. Der ordnungsgemäße Zustand der Anlage ist auf
Kosten des Einstellers wiederherzustellen. Soweit eine Versicherung
die Schäden deckt, zahlt der Einsteller die Differenz.
20. Der Letzte auf dem Hof schaltet das Licht in allen Stallgassen und den Hallen
aus und schließt das Hoftor.
21.Die Hofordnung ist Bestandteil des Vertrages.
Das Hofteam