Hofordnung Stand Juni 2023

1.  Öffnungszeiten: 7:00 bis 22:00 Uhr, die Nutzung der Hallen, des Platzes und
     der Paddocks ist bis 21:30 Uhr gestattet.
2.  Die Hofruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr ist einzuhalten! Ausnahmen: Erkrankung
     eines Pferdes oder der Besuch von Turnieren (mit kurzem Hinweis an das
     Hofteam
3.  Das Hofteam ist nach Feierabend (ab 16 Uhr), am Wochenende und an
     Feiertagen nur im Notfall zu erreichen! Schäden oder Anliegen können zu
     angemessenen Uhrzeiten per WhatsApp gemeldet werden.

4.  Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem
     guten Klima auf dem Hof beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung,
     Rücksichtnahme, Respekt und die Bereitschaft miteinander zu reden,
     bilden die Grundlage des Miteinanders.
5.  Auf der gesamten Anlage gilt Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) !
     Es wird platzsparend und auf eigene Verantwortung geparkt.
6.  Die Nutzung der Reithallen und der Außenplätze erfolgen auf eigene Gefahr.
     Es besteht kein Nutzungsrecht. Wer gegen die Hofordnung verstößt, kann von
     der Nutzung ausgeschlossen werden.

7.  Die im Vorraum der Reithallen ausgehängten Hallenordnungen sind zu
     beachten. Ebenso die Aushänge im Schaukasten.  
8.  Hallensperrungen dürfen nur durch das Hofteam ausgesprochen werden und
     sind zu befolgen. Es gelten die allgemeinen FN Hallen-/ Bahnregeln (siehe
     Schaukasten Reithalle).

9.  Die Nutzung der Paddocks ist ab 14 h allen Einstellern auf eigene Gefahr für
     eine befristete Zeit von 2 Std. gestattet. Die Nutzungszeit wird über 
    „Parkuhren“ geregelt.

10.Das Reinigen von Gebissen, Eimern, etc. ist nur am Waschplatz oder den
     Waschbecken in den Sattelkammern durchzuführen. Futterzubereitung im
     Sanitärbereich ist untersagt.

11.Verunreinigungen der Putzplätze, Stallgassen und Hallen sowie die
     Dorfstraßen und des gesamten Außenbereichs müssen beseitigt (abäppeln,
     begradigen, fegen) werden. Die Hufe müssen ausgekratzt werden.
12.Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt Pferde ohne Halfter und Strick zu
     führen. Das Reiten in den Stallungen ist strengstens untersagt.

13.Das Anbinden der Pferde an Stall-/ Boxentüren, sowie an anderen
     beweglichen Gegenständen, ist verboten.
14.Jegliche Schäden werden dem Hofteam zeitnah mitgeteilt.

15.Die Sanitärbereiche sind sauber und ordentlich zu verlassen.

16.Das Rauchen ist nur in der „Raucherecke“ gestattet. In den Stallungen,
     Futterräumen, Sattelkammern oder in der Nähe von Heu, Stroh oder
     Strohpellets ist das Rauchen strengstens untersagt!

17.Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot ist zu entfernen.

18.Die Stallgassen sind von jeglichen Gegenständen freizuhalten. Zum Wohle
     jedes Pferdes müssen Futter, Medikamente und Strohpellets in 
     geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.

19.Die Einsteller haften für Schäden, die durch ihre Pferde
     verursacht wurden. Der ordnungsgemäße Zustand der Anlage ist auf
     Kosten des Einstellers wiederherzustellen. Soweit eine Versicherung
     die Schäden deckt, zahlt der Einsteller die Differenz.  

20. Der Letzte auf dem Hof schaltet das Licht in allen Stallgassen und den Hallen

      aus und schließt das Hoftor.
21.Die Hofordnung ist Bestandteil des Vertrages. 

Das Hofteam